Nomindo ist da!

Statuten des Vereins "Travelburras"

I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1 Name und Sitz

Unter dem Namen “Travelburras” besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Urdorf, ZH. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2 Ziel und Zweck

Der Verein bezweckt:

  • Die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung der Online-Plattform “Nomindo”
  • Die Bereitstellung der Nomindo-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) sowie als Open-Source-Software
  • Die Verwaltung und den Schutz der Markenrechte und des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Nomindo
  • Die Förderung der Open-Source-Community rund um die Nomindo-Plattform
  • Die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung des Plattformbetriebs
  • Die Vertretung der Interessen der Plattform-Nutzer
  • Die Qualitätssicherung der bereitgestellten Dienste

Art. 3 Operative Tätigkeit

Der Verein kann zur Erfüllung seines Zwecks:

  • Verträge mit Dienstleistern und Partnern abschliessen
  • Die notwendige technische Infrastruktur bereitstellen und betreiben
  • Personal anstellen und entlassen
  • Lizenzen vergeben und verwalten
  • Markenrechte anmelden und verteidigen
  • Einnahmen aus dem Betrieb der Plattform generieren und verwalten

II. Mittel und Haftung

Art. 4 Mittel

Der Verein verfügt über folgende Mittel zur Verfolgung des Vereinszwecks:

  1. Einnahmen aus dem Betrieb der Nomindo-Plattform
  2. Mitgliederbeiträge
  3. Spenden und Zuwendungen aller Art
  4. Erträge aus Lizenzierungen
  5. Sponsoring- und Partnerschaftseinnahmen
  6. Eventuelle Fördermittel und Zuschüsse

Die Vereinsversammlung bestimmt die Höhe der Mitgliederbeiträge.

Art. 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Art. 6 Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

III. Mitgliedschaft

Art. 7 Mitglieder

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist.

Es werden folgende Mitgliederkategorien unterschieden:

  • Aktivmitglieder mit Stimmrecht
  • Passivmitglieder ohne Stimmrecht

Art. 8 Aufnahme

Über die Aufnahme von Aktivmitgliedern entscheidet der Vorstand. Bei aktiven Mitgliedern ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss erforderlich. Passive Mitglieder benötigen keine Zustimmung des Vorstands.

Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern.

Art. 9 Austritt und Ausschluss

Der Austritt ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss schriftlich erklärt werden.

Ein Mitglied kann bei schwerwiegender Verletzung der Statuten oder der Vereinsinteressen durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden.

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

IV. Organisation

Art. 10 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Generalversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Revisionsstelle

Art. 11 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Genehmigung der strategischen Ausrichtung der Plattform
  • Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahl des Vorstands und der technischen Leitung
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Genehmigung des Jahresbudgets
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen
  • Entscheidungen über die Lizenzmodelle der Plattform

Art. 12 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.

Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen, erlässt Reglemente und kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.

Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen (nach Arbeitsrecht) oder beauftragen.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:

  1. Präsidium
  2. Finanzen
  3. Technische Leitung

Ämterkumulation ist möglich.

Der Vorstand konstituiert sich selber.

Der Vorstand versammelt sich, so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.

Art. 13 Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig.

Art. 14 Technische Leitung

Die technische Leitung ist verantwortlich für:

  • Die technische Entwicklung der Plattform
  • Die Koordination der Open-Source-Entwicklung
  • Die Qualitätssicherung
  • Den sicheren Betrieb der Plattform

Art. 15 Zeichnungsberechtigung

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung kollektiv zu zweien.

V. Besondere Bestimmungen

Art. 16 Geistiges Eigentum und Open Source

  1. Die Markenrechte an “Nomindo” werden durch den Verein gehalten und geschützt
  2. Der Quellcode der Nomindo-Plattform wird als Open-Source-Software veröffentlicht
  3. Für den Quellcode gelten folgende Grundsätze:
    • Der Core der Plattform wird unter der GNU Affero General Public License v3 (AGPL-3.0) oder einer späteren Version veröffentlicht
    • Bibliotheken und Zusatzmodule können unter anderen kompatiblen Open-Source-Lizenzen veröffentlicht werden
    • Die Wahl alternativer Lizenzen bedarf der Zustimmung des Vorstands
  4. Beiträge von Community-Mitgliedern:
    • Müssen unter einer mit der AGPL-3.0 kompatiblen Lizenz eingereicht werden
    • Die Rechte am eingereichten Code werden an den Verein übertragen
  5. Der Verein verpflichtet sich:
    • Den Quellcode öffentlich zugänglich zu machen
    • Eine transparente Versionierungsstrategie zu verfolgen
    • Die Community-Richtlinien für Beiträge zu dokumentieren
    • Einen verantwortungsvollen Umgang mit Security-Patches sicherzustellen

Art. 17 Mitgliedschaft in anderen Organisationen

  1. Der Verein kann Mitglied in anderen Vereinen, Verbänden, Organisationen und juristischen Personen werden, deren Zwecke mit jenen des Vereins vereinbar sind
  2. Über den Beitritt und Austritt entscheidet der Vorstand
  3. Der Vorstand bestimmt die Delegierten für die Vertretung in diesen Organisationen
  4. Die finanziellen Verpflichtungen aus solchen Mitgliedschaften müssen im Budget berücksichtigt werden
  5. Der Vorstand berichtet der Generalversammlung jährlich über die bestehenden Mitgliedschaften und deren Aktivitäten

VI. Auflösung

Art. 18 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen Generalversammlung erfolgen. Das Vereinsvermögen und die Rechte an der Plattform fallen an eine steuerbefreite Organisation mit ähnlicher Zwecksetzung.

Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

VII. Schlussbestimmungen

Art. 19 Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 19.12.2024 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.